Gastbeitrag: Welche Urlaubsansprüche haben Arbeitnehmer? – Kooperation mit anwaltarbeitsrecht.com

Besonders das Thema Urlaub ist vielen Arbeitnehmern eine Herzensangelegenheit. Doch vielen Arbeitnehmern ist nicht klar, wie ihre Urlaubsansprüche im Detail aussehen.

Urlaubstage können vertraglich festgelegt werden

Grundsätzlich haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Recht, den Umfang ihres Urlaubsanspruches im Arbeitsvertrag frei zu bestimmen. Dabei können sie aber keine Urlaubslänge vereinbaren, die unterhalb des gesetzlichen Mindestanspruchs liegt. Nach § 3 BUrlG stehen einem Arbeitnehmer 24 Werktage Urlaub im Jahr zu. Dazu muss man jedoch wissen, dass die „normale“ Arbeitswoche sechs Tage hat und auch der Samstag als Werktag gilt. Umgerechnet bedeutet das also, dass der Mindesturlaubsanspruch vier Wochen beträgt. Wieviele Urlaubstage Arbeitnehmern mit einer 5-Tage-Woche somit zustehen, können Sie unter www.anwaltarbeitsrecht.com nachlesen. Voraussetzung für diesen Urlaubsanspruch ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens einem Monat besteht.

Sonderfälle des Mindesturlaubsanspruchs

Jugendliche und schwerbehinderte Menschen haben einen höheren Mindesturlaubsanspruch als der durchschnittliche Arbeitnehmer. Jugendlichen, die nicht älter als 16 Jahre alt sind, wird ein Mindesturlaubsanspruch von 30 Tagen gewährt. Schwerbehinderte, denen vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vom Hundert bescheinigt wurde, stehen fünf Urlaubstage im Jahr mehr zu. Kein Urlaub im eigentlichen Sinne ist der Mutterschaftsurlaub. Auch auf diesen haben Mütter selbstverständlich einen rechtlichen Anspruch.

Wann verfällt der Urlaubsanspruch?

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch (verlinken auf www.anwaltarbeitsrecht.com) bis zum 31. Dezember beantragt haben. Macht der Arbeitnehmer dies nicht, verfällt der Anspruch. Falls wichtige betriebliche Gründe verhindert haben, dass der Arbeitnehmer den Urlaub nehmen konnte, kann der Urlaub auch ausnahmsweise mit ins nächste Jahr genommen werden. Falls ein Arbeitnehmer auf mehr bezahlten Urlaub besteht als ihm vertraglich zusteht, können Sie einen kompetenten Arbeitgeberanwalt einschalten, der Ihnen in dieser Sache zur Seite steht.

Veröffentlicht von

Jost Sagasser M.A.

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